Der Aufsatz knüpft an früher in dieser Zeitschrift (vgl. Ruch 2004) veröffentlichte Überlegungen an; darin waren die Modalverbsysteme der deutschen (dt.) und der italienischen (it.) Sprache einem Vergleich unterzogen worden, wobei der Schwerpunkt auf den dt. MV sollen und dürfen lag bzw. auf der Art und Weise, wie die it. Sprache mit den entsprechenden Bedeutungen verfährt, für die sie keine einfachen Lexeme hat. Es ergab sich dabei, dass die dt. Sprache über eine modale Bedeutungskategorie „Intersubjektivität“ verfügt, die im It. So nicht realisiert ist. Mit „Intersubjektivität“ ist gemeint, dass die propositional behauptete Faktizität durch den Bezug auf ein anderes, vom Satzsubjekt unterschiedenes Subjekt zustande kommt. Mit sollen und dürfen werden Willensverhältnisse zwischen zwei verschiedenen Subjekten thematisiert, sodass sich eine Differenzierung deontischer Modalverhältnisse ergibt. Die it. Sprache dagegen belässt es bei der Interaktion zwischen dem Satzsubjekt und den auf es einwirkenden „objektiven“ deontischen Zwängen. Diese Differenz wurde als „sozialer Aspekt“ vs. „Handlungsaspekt“ gekennzeichnet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2198-2430.2006.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2198-2430 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-11-01 |
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